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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,33364
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22 B ER (https://dejure.org/2022,33364)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.09.2022 - L 9 AL 106/22 B ER (https://dejure.org/2022,33364)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. September 2022 - L 9 AL 106/22 B ER (https://dejure.org/2022,33364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die coronabedingt aufgegebene Selbständigkeit - und die Sperrzeit bei der Arbeitsagentur

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pandemiefolgen sind bei Dauer der Sperrzeit zu berücksichtigen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit und Folgen der Pandemie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 161

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13

    Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung und Förderung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist erforderlich, weil die Klage gegen den Sperrzeitbescheid, der das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld feststellt, gem. § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG, § 336a Satz 2 SGB III keine aufschiebende Wirkung hat (Bayerisches LSG Beschluss vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B ER ; Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86a Rn 14).

    Daneben ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich, wenn die begehrte Leistung - wie hier - von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten Umfang bewilligt worden ist (Sächsisches LSG Beschluss vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B).

  • LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 3 AL 5/21
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Daneben ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich, wenn die begehrte Leistung - wie hier - von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten Umfang bewilligt worden ist (Sächsisches LSG Beschluss vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B).

    Bei offenen Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens müssen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzgebers zu dem Regel-Ausnahmeverhältnis die sonstigen, gegen den Sofortvollzug sprechenden Umstände in jedem Fall höher zu bewerten sein, als die für ihn sprechenden, sonstigen Umstände, da es andernfalls bei der bereits gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit bleibt (Sächsisches LSG Beschluss vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 12e ff).

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Sperrzeitrechts beurteilt sich dabei nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Versicherten; vielmehr muss dieser objektiv gegeben sein (BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Bei der Beurteilung des wichtigen Grundes ist zu berücksichtigen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (Eigentumsgarantie) unterfällt (BVerfG Beschlüsse vom 10.02.1987 - 1 BvL 15/83 und vom 12.02.1986 - 1 BvL 39/83).
  • LSG Sachsen, 08.02.2018 - L 3 AL 204/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Auch der Wechsel in ein zeitlich weniger beanspruchendes Arbeitsverhältnis oder eine Rücksprache beim Arbeitgeber zur beabsichtigten weiteren beruflichen Entwicklung kann der Arbeitsaufgabe gegenüber vorrangig sein (Sächsisches LSG Urteil vom 08.02.2018 - L 3 AL 204/16).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Dabei muss der wichtige Grund nicht nur die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern gerade auch den konkreten Zeitpunkt der Lösung decken (BSG Urteil vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Bei der Interessenabwägung darf ein wichtiger Grund daher nur verneint werden, wenn dies erforderlich ist, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung zu erhalten (in diesem BVerfG Urteil vom 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 zum Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSG Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R mwN).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22
    Bei der Beurteilung des wichtigen Grundes ist zu berücksichtigen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (Eigentumsgarantie) unterfällt (BVerfG Beschlüsse vom 10.02.1987 - 1 BvL 15/83 und vom 12.02.1986 - 1 BvL 39/83).
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